Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeine Reisebestimmungen und Stornierungen

1.1 Vertragsabschluss

Zwischen den Eisenbahnfreunden Niederrhein/Grenzland e.V. (im Folgenden ENG) und dem Besteller wird ein Vertrag geschlossen, der die Durchführung einer Reiseleistung mit historischem Ambiente beinhaltet (Reisevertrag). Bei Bestellung von Fahrkarten auf telefonischem Weg, schriftlich oder per Internet kommt der Reisevertrag mit Zugang der Bestellung bei ENG zustande. Mit der Bestellung der Fahrkarten und Vertragsschluss erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, § 305 BGB.). Die Regelungen über Fernabsatzverträge nach § 312c ff. BGB finden keine Anwendung.

1.2 Zahlungsweise & Fälligkeit

Der Besteller erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung über das im Vertrag vereinbarte Entgelt. Der Rechnungsbetrag ist fällig mit Vertragsschluss. Zur Zahlung des Rechnungsbetrages wird eine Frist von vierzehn Tagen eingeräumt. Die Zahlung hat per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen unter Angabe des Namens und der Rechnungsnummer als Verwendungszweck.

1.3 Sitzplatzreservierung

Der Reisevertrag beinhaltet einen Sitzplatz. Nach Möglichkeit wird eine Sitzplatzreservierung mit zusammenhängenden Plätzen im Reisevertrag aufgenommen. Bei Nachbestellungen kann ggf. kein angrenzender Sitzplatz mehr angeboten werden. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze im Zug besteht nicht.

1.4 Stichtag, Kostendeckung

Zu jeder Fahrt gibt es einen Stichtag, bis zu dem die Kostendeckung erreicht sein muss. Der Stichtag ist im Reisevertrag vermerkt. Sollte der Zug bei Eingang einer Bestellung bereits ausverkauft sein oder kann eine Fahrt auf Grund zu geringer Anmeldungen nicht durchgeführt werden, wird der bereits bezahlte Fahrpreis an den Besteller zurückerstattet.

Aus organisatorischen Gründen werden keine Bestätigungen über den Zahlungseingang auf dem Konto an die Besteller versandt.

1.5 Rücktritt

Ein Rücktritt vom Reisevertrag und Rückgabe der bestellten Fahrkarten ist wie folgt möglich: Bis Erreichen des Stichtages nach Punkt 1.4 ist ein Rücktritt mit Rückgabe der Fahrkarten kostenfrei möglich, ab Stichtag bis 14 Tage vor Fahrttermin wird eine Stornogebühr von 25% des Fahrpreises in Rechnung gestellt, ab 14 Tage bis 7 Tage vor Fahrttermin eine Stornogebühr von 50% des Fahrpreises. Ab 7 Tage vor Fahrtbeginn ist ein Rücktritt vom Reisevertrag mit Rückgabe der Fahrkarten nicht mehr möglich.

Der Reiserücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Sollten die Fahrkarten bereits dem Besteller zugegangen sein, so sind diese der Rücktrittserklärung beizufügen, bei Rücktrittserklärung per E-Mail gesondert auf dem Postweg an ENG zurückzusenden.

1.6 Fahrzeiten, Fahrpläne

Die Fahrtangebote beinhalten vorläufige Fahrtzeiten, die auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden und unverbindlich sind. Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Besteller in der Woche vor dem Fahrttermin zugestellt wird. In den Buchungsbestätigungen wird auf diese Vorgehensweise nochmals hingewiesen. Sollte der Besteller eine Woche vor der Fahrt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so hat sich der Besteller unaufgefordert bei ENG zu erkundigen. Fahrtankündigungen der ENG enthalten ausdrückliche Hinweise darauf, ob ein im Fahrtangebot enthaltener Fahrplan verbindlich ist. ENG haftet nicht für Schäden oder Mehrkosten, die infolge der Verwendung unverbindlicher Fahrzeit-Schätzungen beim Besteller entstehen.

§ 2 Allgemeine Beförderungs-bestimmungen

2.1 Beförderungspflicht, Verspätungen, höhere Gewalt

Es besteht keine Beförderungspflicht seitens ENG. Anschlüsse zu weiteren Zielen können in keiner Form gewährleistet werden. Bei Verspätungen oder anderen Vorkommnissen, die nicht durch ENG verursacht wurden und auf höherer Gewalt beruhen, wird keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten übernommen. Diesbezüglich besteht kein Anspruch auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 651f Abs. 1 BGB. Ein Rechtsanspruch auf Einsatz der angekündigten Fahrzeuge besteht nicht.

2.2 Zugzusammenstellung, äußere Einflüsse, Zugausfall

Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemüht sich ENG um gleichwertigen Ersatz. ENG behält sich vor, die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren, durchzuführen. Sollte der Betrieb von Dampflokomotiven aufgrund äußerer Umstände, wie z.B. Waldbrandgefahr, seitens des Netzbetreibers nicht gestattet sein, so wird die Fahrt mit einer anderen Lokomotive durchgeführt, die nicht diese Gefahrenstufe aufweist. Hierdurch entsteht kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises. Muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises. Etwaige Mehrkosten zur Rückbeförderung haben die Vertragsparteien nach Maßgabe von § 651j Abs. 2 Satz 2 BGB je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen hat der Besteller die Mehrkosten zu tragen, § 651j Abs. 2 Satz 3 BGB. Nur bei Totalausfall vor Fahrtbeginn des Zuges wird ENG bereits bezahlte Fahrgelder zurückerstatten.

2.3 systembedingte Verschmutzung / Beschädigung

Bei Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zu Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichem kommen. Für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden übernimmt ENG keine Haftung gegenüber dem Besteller.

2.4 Verhalten während der Fahrt, Türblockierung, Anweisungen des Personals

Einige Wagen bzw. Triebwagen der eingesetzten historischen Sonderzüge verfügen systembedingt über keine automatische Türblockierung, sondern können während der Fahrt geöffnet werden. Das Öffnen der Türen während der Fahrt ist streng verboten. Der Besteller hat sich an dieses Verbot zu halten und sich gegenüber Kindern und anderen Reisenden vorbildlich zu verhalten. Die Teilnahme an der Fahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung von ENG für Schäden des Bestellers, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist nur bis zum dreifachen des Reisepreises zulässig. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke – Aussteigen ist generell verboten!

2.5 Zusatzleistungen

Ein Rechtsanspruch auf die angebotenen Zusatzleistungen besteht nicht. Fallen diese ersatzlos aus, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Kosten allein für die gebuchte Zusatzleistung. Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrerer Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht, die Erstattung des Gesamt-Fahrpreises zu verlangen. Es können nur die Kosten für einzelne, ausgefallene Zusatzleistungen erstattet werden.

2.6 Störungen des Bahnbetriebes, Alkohol

Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Fahrt ausgeschlossen werden.

2.7 Sauberkeit der Züge / Ordnung

Die bereitgestellten Züge werden vor Fahrtbeginn von ENG sorgfältig auf ihre Sauberkeit geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstanden sein, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinausgehen, wird ein pauschales Reinigungsentgelt von 50,-€ erhoben. Bei außergewöhnlich hoher Verschmutzung stellt ENG die Reinigungskosten, sofern sie 50,- € übersteigen, dem oder den verursachenden Fahrgästen in Gänze in Rechnung. Die Fahrgäste sind verpflichtet, Müll in den dafür vorgesehenen und bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen.

2.8 Rauchverbot

Alle Züge, die bei Fahrten von ENG zum Einsatz kommen, sind Nichtraucherzüge. Das Rauchen ist in allen Teilen der Züge, insbesondere auch Toiletten, Vorräumen und ähnlichem, verboten. Ebenso ist bei Fenstern, die geöffnet werden können, das Rauchen am geöffneten Fenster verboten.

§ 3 Datenschutz

ENG speichert Daten wie z.B. Vorname, Name, Anschrift, Postleitzahl, Ort und Telefonnummer, um die Bestellungen abwickeln und den Versand vornehmen zu können. Diese personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb einer Bestellung ist ebenso ausgeschlossen wie die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbe- oder Marktforschungs-zwecken.

Nach Abschluss der Fahrt geht ENG von grundsätzlichem weitergehenden Interesse an den Angeboten des Vereines aus. Um eine spätere Ansprache zu ermöglichen, stimmt daher der Besteller grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für diesen Zweck zu. Möchte der Besteller diesem Zweck wiedersprechen, so hat er dies bei Vertragsschluss anzugeben. Möchte der Besteller seine Kundendaten löschen lassen oder eine Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, so ist dies schriftlich oder per E-Mail möglich.

§ 4 Gerichtsstand

Der Sitz des Vereins ist Mönchengladbach.
Mönchengladbach, den 05.01.2018